ImmobilienbewertungStuttgartImmobilienbewertung
ienbewertungEsslingenImmobilien
ilienbewerFilderstadttungImmobilie
Leinfelden-EchterdingenbewertungImmobilien
ImmobilienNürtingenbewertungImmobilienbewertung
wertungReutlingenImmobilienbewertung
ImmoTübingenbilienbewertungImmobilienbewertung
lienbewertungMetzingenImmobilienbewertung
wertungBöblingenImmobilienbewertung
ienbewertungSindelfingenImmobilien
ienbewertungEsslingenImmobilien
ilienbewerFilderstadttungImmobilie
Leinfelden-EchterdingenbewertungImmobilien
ImmobilienNürtingenbewertungImmobilienbewertung
wertungReutlingenImmobilienbewertung
ImmoTübingenbilienbewertungImmobilienbewertung
lienbewertungMetzingenImmobilienbewertung
wertungBöblingenImmobilienbewertung
ienbewertungSindelfingenImmobilien
3. Mose / Levitikus, Kapitel 25, Verse 10–17
Das älteste und gebräuchlichste aller Immobilienbewertungsverfahren, das Ertragwertverfahren, wurde in seinen Grundzügen schon vor ca. 3.500 Jahren im alten Israel angewandt. In 3. Mose / Levitikus, Kap. 25, Verse 10 bis 17 wird es wie folgt formuliert:"... Das 50. Jahr muß für euch als ein Jahr gelten, das mir gehört. Es ist das Erlaßjahr, in dem eine allgemeine Wiederherstellung erfolgt. Jeder Israelit, der seinen erblichen Landbesitz verpfändet hat, bekommt ihn wieder zurück, ..."
"... Im Erlaßjahr soll jeder seinen Besitz an Grund und Boden zurückerhalten. Dies müßt ihr berücksichtigen, wenn ihr von einem anderen Israeliten Land kauft oder es ihm verkauft. Der Preis richtet sich nach der Zeitspanne bis zum nächsten Erlaßjahr. Sind es noch viele Jahre, so ist der Kaufpreis höher, sind es nur noch wenige, so ist er entsprechend niedriger. Gekauft wird nicht das Land, sondern die Anzahl der Ernten. Darum soll keiner von Euch einen anderen Israeliten übervorteilen. Nehmt meine Weisungen ernst, denn ich bin der Herr, euer Gott."
« zurück zur Übersicht
